Was bedeutet BF 17 ?
Das begleitende Fahren mit 17 erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Wir möchten Euch zeigen, welche Voraussetzungen Ihr erfüllen müsst.
Fahrschüler
- Mindestalter 17 Jahre, die Ausbildung kannst Du allerdings schon mit 16,5 Jahren beginnen.
- Du benötigst die Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten und Du musst mindestens eine Begleitperson benennen.
- Die theoretische Prüfung kannst Du frühestens drei Monate, die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres ablegen.
- Nach erfolgreich bestandener Prüfung und frühestens zum 17. Geburtstag erhälst Du dann die Prüfbescheinigung, welche das Fahren mit gewissen Auflagen (z.B. Begleitperson) genehmigt.
- Welche wichtigen Dokumente Du benötigst und wie der Antrag zu stellen ist, erfährst Du von uns - wir helfen Dir weiter.
- Deine Probezeit von 2 Jahren beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung, in Begleitung darfst Du nun Auto fahren.
- Eingeschlossene Klassen: AM und L
- Nach erreichen der Volljährigkeit gilt die Prüfbescheinigung noch maximal 3 Monate und muss durch den "normalen" Führerschein ersetzt werden.
Begleitpersonen
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Sie muss seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
- Sie darf zu Zeitpunkt der Beantragung maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer, Eingriffe sind nicht erlaubt.
- Wir empfehlen allen Begleitpersonen eine Schulung in unserer Fahrschule.
Schulungen für Begleitpersonen BF 17
- Die Schulung ist freiwillig, sie kann getrennt nach Theorie und Praxis gebucht werden.
- In der Theorie erfahren Sie alles zu den Rechten und Pflichten für Begleitpersonen und können Ihre persönlichen Fragen stellen.
- In der Praxis geht es speziell um das eigene Fahrverhalten, hier helfen wir mit Tipps und Tricks -> Vorbild sein.
Preise
Theorie 2 UE / 90 min: 55,-€ pro Person
Praxis pro UE / 45 min: 40,-€